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P&R Container Insolvenz – Handlungsmöglichkeiten der Anleger

03. August 2018 | P&R Container
Die Insolvenzverfahren über die P&R Transport Container GmbH, die P&R Container Leasing GmbH, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH wurden bekanntlich am 24. Juli regulär eröffnet. Die Anleger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 14. September 2018 anmelden.
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Die Insolvenzverfahren über die P&R Transport Container GmbH, die Leasing GmbH, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH wurden bekanntlich am 24. Juli regulär eröffnet. Die Anleger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 14. September 2018 anmelden.

Obwohl es den Insolvenzverwaltern gelungen ist, Vermögenswerte in der Schweiz zu sichern, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Anleger im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen, da die Insolvenzmasse bei weitem nicht ausreichen wird, um die Forderungen bedienen zu können. Zumal von den 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container offenbar nur etwa 618.000 tatsächlich vorhanden sind. Somit sind ca. 60 Prozent der Vermögenswerte nicht existent. "Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt anmelden, da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können", sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Trotz der angespannten Situation empfiehlt Rechtsanwalt Gisevius den Anlegern besonnen vorzugehen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Zunächst sollten daher die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dazu erhalten die Anleger von den Insolvenzverwaltern Formulare, die nach kritischer Prüfung ausgefüllt und zurückgeschickt werden sollten. "Im Regelfall werden die Anleger dabei keine juristische Unterstützung benötigen. Im Zweifelsfall können wir bei der Forderungsanmeldung selbstverständlich behilflich sein", so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Geltendmachung von Aussonderungsrechten durch die Anleger hält Rechtsanwalt Gisevius nicht für den geeigneten Weg, die drohenden Verluste so gering wie möglich zu halten. Denn einerseits lässt sich das Eigentum an den Containern kaum beweisen, da die entsprechende Identifikationsnummer der Container in den Kaufverträgen nicht genannt war. Andererseits würde durch die Geltendmachung der Eigentumsrechte der weitere Geschäftsbetrieb, sprich die Erzielung von Mieteinnahmen, empfindlich gestört. Das könnte zur Folge haben, dass die Mieteinnahmen erheblich sinken und sogar der Notverkauf der Container drohen könnte. "Das hätte einen noch größeren Kapitalverlust der Anleger zur Folge und kann nicht in ihrem Interesse sein", so Rechtsanwalt Gisevius. Selbst wenn die Anleger einen erfolgreichen Eigentumsnachweis führen können und "ihre" Container aussondern lassen, wären sie für die weitere Verwertung der Container zuständig, was weitere Kosten zur Folge haben könnte.

Sinnvoller erscheint es daher unabhängig vom Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anspruchsgegner kommen dabei neben den Anlageberatern auch die Wirtschaftsprüfer in Betracht.

Die Anlageberater hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko umfassend aufklären müssen. "Aus Gesprächen mit Anlegern wissen wir, dass auf die erheblichen Risiken in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht hingewiesen wurde und stattdessen von einer sicheren Geldanlage die Rede war. Aus so einer Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben", erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Ebenso können auch Forderungen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wegen unzutreffender Testate entstanden sein. Rechtsanwalt Gisevius: "Es stellt sich die Frage, warum unabhängige Wirtschaftsprüfer den P&R-Gesellschaften eine vollständige Vertragsabwicklung testiert haben, wenn doch rund eine Million Container offenbar nie existiert haben."

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat für die Anleger die Interessengemeinschaft "" gegründet, um die Interessen der Anleger effektiv durchsetzen zu können. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

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